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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg Tel.: 0911 5698090

Dr. med Hans Bucher

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Am Stadtpark // 90409 Nürnberg

Verbrennungschirurgie

Die Behandlung brandverletzter Patienten hat in den letzten Jahrzehnten in Deutschland durch die Einrichtung von Brandverletztenzentren einen hohen Standard erreicht. Eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung ist flächendeckend garantiert. Durch die Fortschritte der Medizin, neue Transplantationstechniken und die Züchtung patienteneigener Kulturhaut, ist es gelungen, die Überlebensrate der Patienten weiter zu steigern. Mit dem frühen Einsatz plastisch-rekonstruktiver Techniken können darüber hinaus Extremitäten erhalten werden, die früher, häufig im Sinne der Lebenserhaltung des Patienten, amputiert werden mussten.

Selbst kleine Verbrennungen können zu dauerhaften Schäden führen, wenn sie z.B. den Gesichts- oder Handbereich betreffen. Als Faustregel gilt, dass eine Bagatellwunde nach etwa 10-14 Tagen abgeheilt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte die Behandlung durch einen Sachkundigen übernommen werden. Verbrennungsmedizin und die plastisch-chirurgische Behandlung der Verbrennungen ist eine der tragenden Säulen der Plastischen Chirurgie geworden.

Arten der Verbrennungen

Verbrennungen lassen sich unterteilen in Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten, Flammenverbrennungen, Verätzungen durch Laugen und Säuren sowie Erfrierungen, die ein ähnliches Krankheitsbild aufweisen.

Ausmaß einer Verbrennung

Eine Hautrötung ohne Blasenbildung gilt als erstgradige Verbrennung.

Verbrennungen mit dünnen wässrigen Blasen sind oberflächlich-zweitgradige (2A) Verletzungen, während dickwandige Blasen mit weißlichem Wundgrund schon als tief-zweitgradige (2B) Verbrennungen einzuschätzen sind.

Die lederartig-trockene Wunde entspricht einer drittgradigen Verletzung, die am schmerzlosesten ist, weil die unter der Haut liegenden Nervenenden ebenfalls zerstört sind.

Zur Bestimmung der Flächenausdehnung benutzt man die Neunerregel: Kopf/Hals und Arm je 9% der Körperoberfläche. Bein, Rumpf vorn, Rumpf hinten je 18% der Körperoberfläche. Die Handfläche des Verletzten entspricht 1% der Körperoberfläche. Wenn mehr als 10% Körperoberfläche, bei Kindern 5%, verbrannt sind, muss die Verbrennungswunde in einem Krankenhaus behandelt werden.

Weitere wichtige Faktoren für die Prognose des Brandverletzten sind Begleitverletzungen wie das Inhalationstrauma (Verletzung der Lunge durch Rauch und Hitze), das Alter des Patienten, vorher bestehende Erkrankungen sowie der Zeitpunkt der Schockbehandlung und der operativen Entfernung der tiefen Verbrennungswunden.

Abheilung

Leichtere Verbrennungen (erstgradig) heilen innerhalb von 10-14 Tagen folgenlos ab. Nur eine vermehrte Hautrötung und Sonnenempfindlichkeit verbleibt für einige Zeit. Oberflächlich-zweitgradige Verbrennungen benötigen etwas mehr Zeit zur Abheilung.

Bei tief-zweitgradigen Verbrennungen sind auch in tiefere Schichten geschädigt und die Selbstheilungskapazität der Haut reicht nicht mehr aus, um eine folgenlose Abheilung zu garantieren. Die Resultate einer Nichtbehandlung sind eine stark verzögerte Wundheilung mit einer erheblichen Narbenbildung, welche sich auch nach Jahren nicht mehr normalisiert, eine vermehrte Verletzlichkeit und stets sichtbare Veränderungen.

Sind alle Hautschichten in Mitleidenschaft gezogen (drittgradige Verbrennungen), ist an eine Selbstheilung nicht mehr zu denken. Die Wunde heilt allenfalls vom Rand her. Das kann bei großen Wunden Monate dauern und eine erhebliche Narbenbildung hervorrufen.

Bei den tief-zweitgradigen, also tief in die Haut dringenden Verbrennungen, sowie bei den drittgradigen Verbrennungen werden heutzutage Hauttransplantation vorgenommen, die eine raschere Wundheilung mit einem akzeptablen Ergebnis erzielen können. Ausschlaggebend ist nicht nur der funktionale Aspekt, dass der Patient z.B. seine Hand wieder gut bewegen kann, sondern auch der ästhetische Aspekt, insbesondere an ständig unbekleideten Körperstellen.

Behandlung

Die Behandlung geringgradiger Verbrennungen erfolgt ambulant, während die Versorgung jeder Verbrennungsverletzung über 20% Körperoberfläche, bei Kindern 5%, generell im Verbrennungszentrum erfolgen muss. In diesen Einrichtungen wird der Brandverletzte von der Akutphase, in der die intensivmedizinische und chirurgische Behandlung erfolgt, bis zu seiner medizinischen, psychologischen und sozialen Rehabilitation betreut.

Die Behandlung oberflächlicher Verbrennungswunden erfolgt konservativ. Während erstgradig verbrannte Wunden lediglich kühlende Umschläge erfordern, müssen oberflächlich zweitgradige Wunden mit antibakteriellen Lösungen oder Salben behandelt werden. Tiefe Verbrennungswunden müssen operativ versorgt werden, da keine Möglichkeit der Spontanheilung besteht.

Erste Hilfe

Die Erste Hilfe bei Verbrennungen besteht vor allem in Entfernen von Kleidern und Stoffresten (Windeln!) und dem Kühlen der verbrannten Fläche (nicht des gesamten Patienten) mit kaltem Wasser. Leitungswasser ist ausreichend. Kleinere Verbrennungen können fortlaufend gekühlt und mit sterilen feuchten Verbänden (Autoapotheke ! ) verbunden werden, bis eine endgültige Behandlung vom Arzt eingeleitet wird. Bitte keine Salben, Öle, Puder oder ähnliches auf die Wunde geben!

Bei chemischen Verletzungen: Spülen mit Wasser, wenn keine weiteren Einzelheiten bekannt sind, sonst spezifische Behandlung (bei Phenol, Phosphor, Flusssäure zum Beispiel ist Wasser unzureichend, wirkungslos oder sogar schädlich), Sicherstellen der schädigenden Flüssigkeit.

Schmerzbekämpfung

Lokalbehandlung (sterile oder saubere Abdeckung - keine Brandsalben, keine Gele, keine Zahnpasta o. ä.

Bei großflächigen Verbrennungen mit Flüssigkeitsverlust Infusionsbehandlung und stationäre Behandlung.